Grundsätzlich ist es sinnvoll und zu erwarten, dass Psychotherapeut*innen bei Sichtbarwerden von Suchtproblemen einzelner Klient*innen motivierende, zieloffene Kurzinterventionen durchführen und den ersten Schritt zur Abhängigkeitsbehandlung initiieren. Diese kann Teil der bereits begonnenen Therapie sein oder von externen Fachleuten durchgeführt werden. Die im Vergleich zur traditionellen Suchthilfe gering invasiven Interventionen der kT-Vorgehensweise (Selbstlernmanual bzw. zeitlich befristetes Einzel- bzw. Gruppenprogramm) bieten sich als begleitendes Angebot an.

Im Falle einer "Delegation" der Suchtprobleme ist eine Zusammenarbeit mit regionalen kT-Trainer*innen (siehe kT-Trainer*innen) anzuraten. Das zeitlich befristete AkT oder EkT können parallel zur Therapie durchgeführt werden.

Es kann aber auch das "10-Schritte-Programm" mit den Klient*innen bearbeitet werden. Fragen der Klient*innen zum 10-Schritte-Programm könnten im Rahmen der laufenden Therapie behandelt werden. Hier empfiehlt sich der Besuch des Seminars "10-Schritte-Coach" durch die durchführenden Psychotherapeut*innen. Infomaterial zur Auslage kann unter dem Link "Anforderung von Infomaterial" bestellt werden.

Psychologische Praxen, die sich verstärkt mit Suchtproblemen befassen, können die Programme zum kontrollierten Trinken auch als weitere Spezialisierung nutzen und selbst das AkT bzw. EkT anbieten.

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