Gesundheitsförderung nach § 20 Abs.1 SGB V

Das "Ambulante Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken (EkT)" eignet sich besonders für Betroffene,

  • die eine (intensivere) Einzelbetreuung wünschen
  • die nicht an einer Gruppe teilnehmen möchten oder können
  • die möglichst schnell mit einem kT-Programm beginnen möchten.

Im Rahmen des EkT werden in 10 strukturierten 50-Minuten-Modulen individuell angepasste Hilfen für eine Reduktion des Alkoholkonsums vermittelt.

Ein Informationsprospekt zum kT können Sie hier ausdrucken.

Inhalt dieses Links

  • Erprobtes Konzept
  • Die Inhalte der 10 Einzelstunden
  • Diagnostik
  • EkT-Trainer*innen in Ihrer Region
  • Krankenkassen können unterstützen



Erprobtes Konzept

Das "Ambulante Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken" wurde 2003 entwickelt. Das EkT verbindet diejenigen Programmelemente, die sich nach internationalem Kenntnisstand als besonders motivations- und veränderungsförderlich erwiesen haben.

Seit 2003 wird das EkT in vielen Städten in Deutschland, der Schweiz und Österreich angeboten. KT-Trainer*innen arbeiten in Suchtberatungsstellen, in freien Praxen und in der betrieblichen Suchtarbeit.

Die EkT-Trainer*innen haben sich in einer entsprechenden Fortbildung bei Prof. Dr. Körkel und der GK Quest Akademie qualifiziert. Im kT-Netzwerk erhalten die Trainer*innen umfassende Unterstützung und Angebote zur Weiterqualifizierung. So werden der hohe Qualitätsstandard und die Nachhaltigkeit des Programms gewährleistet.

Die Inhalte der 10 Einzelstunden

1. Stunde:Gute Startbedingungen
2. Stunde:Gründe für eine Veränderung
3. Stunde:Bilanz ziehen
4. Stunde:Ziele festlegen
5. Stunde:Risikosituationen erkennen
6. Stunde:Strategien zur Trinkkontrolle
7. Stunde:Umgang mit Ausrutschern
8. Stunde:"Nein - sagen"
9. Stunde:Umgang mit Belastungen
10. Stunde:Auf Kurs bleiben

Die Teilnehmer*innen erhalten umfangreiche Arbeits- und Informationsblätter, die der Vor- und der Nachbereitung der einzelnen Stunden dienen. Der/Die EkT-Therapeut*in wird die einzelnen Inhalte auf die individuelle Situation der Klient*innen anpassen.

Diagnostik

Den 10 Einzelsitzungen vorgeschaltet ist eine Diagnostik-Phase. Hier wird abgeklärt, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist. In Form von Fragebögen, Arztberichten und einem persönlichen Gespräch werden mögliche Risiken ausgeschlossen. Sollte eine Teilnahme am EkT aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie in jedem Fall eine Empfehlung für ein anderes Hilfsangebot.

EkT-Trainer*innen in Ihrer Region

Sie erhalten hier, nach Ländern und Postleitzahlen geordnet, eine Übersicht aller EkT-Trainer*innen. Wenn Sie auf einen Namen klicken, finden Sie die komplette Adresse sowie, falls vorhanden, Hinweise auf weitere kT-Angebote. Die kT-Trainer*innen geben Ihnen auf Anfrage gern weitere Informationen. Die Zahl der ausgebildeten Trainer*innen steigt stetig, so dass es sich lohnt, immer wieder reinzuschauen, wenn Sie niemand gefunden haben.

    > EkT-Trainer*inneninIhrerRegion


Krankenkassen können unterstützen

Grundsätzlich ist eine Förderung der Programme zum kontrollierten Trinken der GK Quest Akademie durch jede Krankenkasse als Leistung der Primärprävention nach § 20 SGB V möglich. Versicherte können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse zu den Kosten der Programme erhalten. Die Krankenkasse vor Ort trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird. Deshalb sollte vor Teilnahme an einem Programm zum kontrollierten Trinken der Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Bundesknappschaft empfehlen und bezuschussen grundsätzlich das ambulante Gruppenprogramm und das 10-Schritte-Programm als Prävention gemäß § 20 SGB V.

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