von Hildegard Luttenberger (Rhein-Neckar-Zeitung, im Januar 2014)


Die RNZ berichtete am 10.01.2014 über die Veröffentlichung eines Suchtberichtes und titelte: "Zahl Alkoholabhängiger steigt - Sucht Hilfsangebote für Kranke soll verbessert werden"

"Alle von Krankenkassen übernommen Hilfsangebote erfordern die Vorstellung des Kranken zukünftig auf das Suchtmittel verzichten zu können. Rückfälle gehören zu leidvollen Biographien - auch der Angehörigen. Erneute Versuche sich therapeutisch auseinanderzusetzen werden, auch durch den Anspruch " n i e mehr trinken wollen" zu können, häufig nicht mehr gewagt.

Als Angehörige fordere ich ein Behandlungsangebot für Suchtkranke - d.h. Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse - wo freiwillige Abstinenz nicht als Vorbedingung für die Therapie von Nöten ist. Die Kostenübernahmen dieses therapeutischen Ansatzes (siehe Prof. Dr. Joachim Körkel zu Kontrolliertes Trinken) ist notwendig, damit passende Hilfangebote vorgehalten werden.

Das wäre Verbesserung! Die Optimierung von Vorhandenem lässt viele ohne therapeutische Hilfe/ Behandlung der Erkrankung zurück.Chancen zur Genesung werden mangels Kostenübernahme nicht genutzt - mit vielfältigsten auch gesellschaftlichen Auswirkungen.
"

Mit den folgenden persönlichen Anmerkungen bat sie um die Weiterleitung ihrer Mail an die Zuständigen der Samstagsbeilage - Chance geben, dass das Anliegen ausführlicher thematisiert wird!

"Unser auch psychiatrisch kranker Sohn (33) wollte (nach 2 stationären Therapien die viel Geld kosteten und vor vielen Jahren erlitten wurden) nicht mehr scheitern. Er wollte nie mehr diese Hilfe. Seit einem 1/2 Jahr nimmt er die Hilfe des Alkoholreduzierungsprogramm an. Diese therapeutische Auseinandersetzung um die Frage, wie er seinen weiteren Lebensweg gesünder gestalten kann wird möglich weil ich zahle. Der Ausgang ist offen - die Entscheidung könnte auch Abstinenz sein. Ich zitiere noch Fingarette. 1988 formulierte er:
'Wenn das Leiden des Alkoholikers eine Krankheit ist, die die Unfähigkeit verursacht, sich des Trinkens zu enthalten, wie kann dann ein Programm auf freiwilliger Abstinenz als Vorbedingung für die Behandlung bestehen?'
"

> zurück